Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis

Die Abrechnung mit Hilfe eines zugelassenen Programms macht es erforderlich, jedes Quartal den Kassenabgleich mit dem aktuellen Kassenverzeichnis durchzuführen.

Speichern Sie die Datei in ein dafür vorgesehenes Verzeichnis auf Ihrem PC oder auf ein beliebiges Speichermedium (Diskette, CD, USB-Stick ...) und laden Sie die Datei anschließend wie bisher in Ihr Abrechnungsprogramm.

Bitte beachten Sie, dass die Datei nicht umbenannt werden darf und sich nicht öffnen lässt.

Wichtiger Hinweis:
Das BKV für das I. Quartal 2012 (BKZ_1201.KPR) sollte erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung für das IV. Quartal eingelesen werden.

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis des I. Quartals 2012

 Dateiname:  BKZ_1201.KPR
 Dateigröße:  960 KB

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis des IV. Quartals 2011

 Dateiname:  BKZ_1110.KPR
 Dateigröße:  955 KB

Kontakt

KZV Sachsen, EDV
Tel.: 0351 - 805 35 08
Fax: 0351 - 805 35 09
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Stand: 26. Januar 2012