Zahnarztregister
Die KZV Sachsen führt für den Bereich des Freistaates Sachsen ein Zahnarztregister. Die Eintragung in das Zahnarztregister ist bei der zuständigen KZV zu beantragen:
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- die Approbation als Zahnarzt
- die Ableistung einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit
Grundlagen bilden: