Kammeranmeldung
Pflichtmitglied in der Landeszahnärztekammer Sachsen sind alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihn nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Die Anmeldung in der Landeszahnärztekammer Sachsen sowie alle Änderungen gegenüber den Angaben auf dem Meldebogen erfolgen auf der Grundlage unserer Meldeordnung.
Sie haben Fragen zur Kammermitgliedschaft, Anmeldung, Ummeldung, zu Änderungen, Mitgliedsbeiträgen u.a.?
Ansprechpartner dazu erreichen Sie in der Mitgliederverwaltung.